Die Verlängerung betrifft nur die Versicherung. Auf niederländischen Straßen dürfen Sie nach der Abmeldung 14 Tage fahren und nie länger, als die APK gültig ist; daran ändert sich nichts. Steht das Auto noch in den Niederlanden und sind die 14 Tage vorbei, kann es nur noch auf einem Anhänger oder Tieflader reisen.
Im Ausland gelten die Regeln des Landes, in dem das Auto ist, und sie sind von Land zu Land verschieden. Die DGT erlaubt befristete Kennzeichen aus dem Herkunftsland, solange sie gültig sind und das Auto versichert ist. Klären Sie für Ihren Fall, ob Sie nach den ersten 14 Tagen noch mit dem niederländischen Exportkennzeichen fahren dürfen; mehr dazu bei den Ausfuhrkennzeichen aus den Niederlanden. Police und Grüne Karte legen außerdem fest, in welchen Ländern und für welchen Fahrer Sie versichert sind.
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