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Umzug nach Spanien mit Auto: so nehmen Sie Ihren Wagen aus Holland mit

Sie ziehen aus den Niederlanden nach Spanien und Ihr Auto kommt mit? Dann kann es unter Bedingungen ohne spanische Zulassungssteuer ein spanisches Kennzeichen bekommen. Wir regeln die niederländische Seite; hier lesen Sie, wie es weitergeht.

  • Komplettpaket für den Umzug ab 150 €
  • Versichert bis zur spanischen Zulassung
  • Abmeldung auch, wenn das Auto dort ist

ab 150 €

Auto mit weißen niederländischen Exportkennzeichen, bereit für die Überführung nach Spanien
Komplettes Exportpaket für Spanien: Kentekenbewijs deel II, Grüne Karte und zwei weiße Exportkennzeichen
Logo RDW Erkend bedrijf: Auto Export Spanje ist ein RDW-anerkannter Exportbetrieb

Ein neues Leben auf Mallorca, an der Costa Blanca oder auf den Kanaren, und das eigene Auto soll mit: Das geht, aber in Spanien braucht es irgendwann ein spanisches Kennzeichen. Die gute Nachricht: Bei einem echten Umzug können Sie unter Bedingungen von der spanischen Zulassungssteuer IEDMT befreit werden.

An unserem RDW-anerkannten Exportschalter in Hengelo erledigen wir die Abmeldung für den Export, weiße Exportkennzeichen und eine befristete Exportversicherung für die Fahrt. Die spanischen Schritte übernehmen Sie selbst oder eine Gestoría. Hier lesen Sie, was beim Auswandern anders ist als bei einem normalen Import.

Steuerbefreiung beim Umzug: die fünf Bedingungen

Das spanische Gesetz über die Sondersteuern (Ley 38/1992, Artikel 66.1.n) befreit Fahrzeuge, die wegen der Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Spanien zugelassen werden. Dafür müssen fünf Bedingungen erfüllt sein:

  1. Sie haben in den 12 Monaten vor dem Umzug ununterbrochen außerhalb Spaniens gewohnt.
  2. Das Auto wurde in den Niederlanden zu normalen Steuerbedingungen gekauft und hat beim Wegzug keine Steuerbefreiung oder Steuererstattung bekommen.
  3. Sie haben es am alten Wohnort mindestens sechs Monate vor dem Umzug genutzt.
  4. Sie beantragen die Zulassung innerhalb von 60 Tagen nach Beginn der Nutzung in Spanien.
  5. Sie verkaufen oder übertragen das Auto in den 12 Monaten nach der Zulassung nicht; sonst wird die Steuer nachträglich fällig.

Einen Kaufvertrag brauchen Sie für ein Auto, das Ihnen schon gehörte, nicht: Laut DGT reichen beim Umzug die originalen Fahrzeugpapiere als Eigentumsnachweis.

Modelo 06: Befreiung von der Zulassungssteuer innerhalb von 60 Tagen

Die Befreiung beantragen Sie bei der Agencia Tributaria, vor der endgültigen Zulassung. Das Behördenportal nennt Modelo 05 oder 06. Weil die Umzugsbefreiung keine vorherige Anerkennung braucht, ist es meist Modelo 06. Lassen Sie das für Ihren Fall von der Agencia Tributaria oder einem Gestor bestätigen.

Die 60 Tage laufen ab Beginn der Nutzung im Land. Wer zu spät beantragt, verliert nicht nur die Befreiung: Dann wird schon die Nutzung des Autos steuerpflichtig.

Anmelden als neuer Einwohner: ein Monat, danach grüne Kennzeichen

Neben der Steuerfrist gibt es eine Frist für die Zulassung selbst. Wer Einwohner Spaniens wird, hat laut Behördenportal einen Monat, um das Auto mit spanischen Kennzeichen zuzulassen. Klappt das nicht, gibt es eine befristete Zulassung mit grünen Kennzeichen (placas verdes), 2 Monate gültig und verlängerbar.

Your Europe beschreibt den allgemeinen Rahmen: Wer endgültig umzieht, lässt das Auto im neuen Land zu. Als Maßstab für den gewöhnlichen Wohnsitz nennt Your Europe den Ort, an dem Sie mehr als 185 Tage im Kalenderjahr leben. Überwintern Sie nur, ist Ihre Lage eine andere; lassen Sie sich vor Ort beraten.

Versichert bis zum spanischen Kennzeichen

NederlandWereldwijd, das Portal der niederländischen Regierung für Auslandsniederländer, weist darauf hin: Ihre Autoversicherung gilt nicht mehr, sobald das Auto aus dem niederländischen Register abgemeldet ist. Bis zur Zulassung im neuen Land brauchen Sie eine befristete Versicherung. Dafür gibt es unsere Exportversicherung für die Fahrt: 14 Tage Haftpflicht mit Grüner Karte, zusammen mit weißen Exportkennzeichen.

Dauern ITV-Prüfung oder der Termin bei Tráfico länger, können Sie die Deckung online verlängern, jeweils um 14 Tage und nach Zustimmung des Versicherers. Nach der spanischen Zulassung schließen Sie eine spanische Versicherung ab.

Exportpapiere

ab 50 €

  • Exportbescheinigung (Kentekenbewijs deel II) für den Käufer
  • Freistellungsnachweis (Vrijwaringsbewijs) für den Verkäufer
  • Abmeldung und Bearbeitung bei der RDW
Mehr erfahren

Exportversicherung + weiße Kennzeichen

ab 100 €

  • Befristete Kfz-Haftpflichtversicherung für 14 Tage
  • Grüne Karte (internationale Versicherungskarte), auch als PDF per E-Mail
  • Weiße Exportkennzeichen (2 bei einem Pkw)
  • Exportpapiere nicht enthalten
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Schon mit dem Auto in Spanien: Exportabmeldung aus der Ferne

Sie sind bereits umgezogen und fahren dort noch mit niederländischem Kennzeichen? Für die Zulassung verlangt die DGT, dass das Auto im Herkunftsland für den Export abgemeldet ist. Diese Abmeldung erledigen wir auch, wenn das Auto schon in Spanien steht: vollständig aus der Ferne, mit einem eigenen Verfahren, das per Post läuft. Die Exportbescheinigung kommt versichert mit DHL zu Ihnen, standardmäßig in etwa 5 Werktagen, mit DHL Express in etwa einem Werktag.

Warten Sie damit nicht: Für die Zulassung gilt ein Monat ab dem Wohnsitzwechsel, für die Steuerbefreiung gelten 60 Tage ab Beginn der Nutzung.

BPM zurückfordern beim Auswandern: erst nachfragen

Die BPM ist die niederländische Zulassungssteuer. Laut NederlandWereldwijd lässt sich ein Teil bei einem Umzug in ein EU-Land zurückfordern, und Spanien gehört dazu. Die niederländische Steuerbehörde verlangt unter anderem, dass das Auto innerhalb von 13 Wochen nach dem Exportstatus im neuen Land zugelassen ist. Wir übernehmen den Antrag mit unserem Service zur BPM-Rückerstattung; über die Erstattung entscheidet die Steuerbehörde.

Beachten Sie aber Bedingung 2 der spanischen Befreiung: Das Auto darf beim Wegzug keine Steuererstattung bekommen haben. Ob eine BPM-Rückerstattung darunter fällt, ist nicht geklärt. Wollen Sie beides, fragen Sie vorher bei der Agencia Tributaria oder einem Berater nach.

Kosten beim Umzug mit dem Auto

Bei uns kostet das Komplettpaket mit Exportpapieren, Versicherung, Grüner Karte und weißen Kennzeichen ab 150 €; geht das Auto auf den Transporter, reichen meist die Exportpapiere ab 50 €. Auch mit Steuerbefreiung fallen vor Ort eigene Kosten an: die Gebühr der DGT von 99,77 Euro, die ITV-Prüfung und die jährliche Kfz-Steuer Ihrer Gemeinde. Ohne Befreiung kommt die Zulassungssteuer hinzu. Alle Tarife finden Sie bei den Kosten für den Autoexport.

So planen Sie den Umzug mit dem Auto

  1. Vorab: Prüfen Sie, ob ein CoC bei den Papieren liegt. Ohne CoC braucht die ITV eine ficha reducida, und das kostet Zeit. Auf Anfrage helfen wir mit einer COC-Begleitung.
  2. Kurz vor der Abreise: Exportabmeldung an unserem Schalter oder aus der Ferne. Sie erhalten Exportbescheinigung und Kentekencard mit abgeschnittener Ecke; beide fahren mit nach Spanien.
  3. Die Fahrt: mit weißen Kennzeichen und Grüner Karte oder auf einem Autotransporter.
  4. In Spanien: ITV, Modelo 06 bei der Agencia Tributaria, Kfz-Steuer bei Ihrer Gemeinde und Zulassung bei Tráfico. Alle Schritte stehen bei Auto in Spanien anmelden.

Das bringen Sie an unseren Schalter mit:

Checkliste

  • Gültigen Reisepass, Personalausweis oder Führerschein der Person, auf deren Namen der Export läuft
  • Die niederländische Zulassungskarte (Kentekencard) mit dem Tenaamstellingscode oder die alten Papierteile (Teil 1B und Overschrijvingsbewijs)
  • Die niederländischen gelben Kennzeichen (bei Motorrad, Roller, Moped, Wohnwagen oder Anhänger nur eines)
  • Den aktuellen Kilometerstand
  • Die vollständige Adresse des Käufers oder neuen Halters im Ausland
  • Für Versicherung und Kennzeichen: Startdatum, Ziel und Route sowie Angaben zu Versicherungsnehmer und Fahrer

Quelle: RDW. Bei einem gewerblichen Käufer zusätzlich Firmenname, Adresse und USt-IdNr.

Kommt auch ein Wohnmobil, Wohnwagen oder Anhänger mit? Lesen Sie Wohnmobil nach Spanien überführen.

Heute noch exportieren?

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns für eine kostenlose Beratung oder einen Termin, auch außerhalb der Bürozeiten. Sonntags gilt ein höherer Tarif; den Preis erfahren Sie immer vorab.

Fragen zum Auswandern nach Spanien mit dem eigenen Auto

Welche Bedingungen gelten für die Steuerbefreiung beim Umzug?

Sie haben die letzten 12 Monate ununterbrochen außerhalb Spaniens gewohnt; das Auto wurde zu normalen Steuerbedingungen gekauft und beim Wegzug nicht steuerlich befreit oder erstattet; Sie haben es mindestens sechs Monate vor dem Umzug am alten Wohnort genutzt; Sie beantragen die Zulassung innerhalb von 60 Tagen nach Beginn der Nutzung in Spanien; und Sie verkaufen es in den 12 Monaten nach der Zulassung nicht.

Mit welchem Formular beantrage ich die Befreiung von der Zulassungssteuer?

Laut spanischem Behördenportal mit Modelo 05 oder 06, vor der Zulassung. Aus dem Gesetz ergibt sich, dass die Umzugsbefreiung keine vorherige Anerkennung braucht; meist geht es dann um Modelo 06. Lassen Sie sich das bei der Agencia Tributaria oder einem Gestor bestätigen.

Wie lange darf ich nach dem Umzug mit niederländischem Kennzeichen fahren?

Wer in Spanien ansässig wird, muss das Auto laut Behördenportal innerhalb eines Monats zulassen, und die Steuerbehörde schreibt, dass Einwohner nicht mit ausländischem Kennzeichen fahren dürfen. Klappt es nicht rechtzeitig, gibt es eine befristete Zulassung mit grünen Kennzeichen, 2 Monate gültig und verlängerbar.

Gilt meine niederländische Autoversicherung bis zum Umzug?

Nein. Sobald das Auto aus dem niederländischen Register abgemeldet ist, gilt Ihre bisherige Versicherung nicht mehr. Bis zur spanischen Zulassung brauchen Sie eine befristete Versicherung: Unsere Exportversicherung deckt 14 Tage und lässt sich jeweils um 14 Tage verlängern, nach Zustimmung des Versicherers.

Ich bin mit dem Auto schon in Spanien. Kann ich es noch abmelden?

Ja. Auch wenn das Auto bereits in Spanien steht, erledigen wir die Exportabmeldung, vollständig aus der Ferne und mit einem eigenen Verfahren per Post. Die Exportbescheinigung schicken wir versichert mit DHL, in etwa 5 Werktagen oder mit DHL Express in etwa einem Werktag.

Darf ich beim Auswandern die BPM zurückfordern?

Manchmal ja, denn Spanien ist ein EU-Land. Die spanische Umzugsbefreiung verlangt aber, dass das Auto beim Wegzug keine Steuererstattung bekommen hat, und ob die BPM-Rückerstattung darunter fällt, ist nicht geklärt. Fragen Sie das vorher nach, bevor Sie eins von beiden beantragen.

Quellen zu Umzug, Wohnsitz und Steuerbefreiung